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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nur gültig für Online Bestellungen.

Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform zwischen der Mega Deal (im Folgenden "Anbieter") und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Käufern (im Folgenden "Käufer") geschlossen werden. 

Mega Deal ist einer der Handelsnamen von The Bed Company BV.

The Bed Company BV
Kerkstraat 3
7091CH, Dinxperlo
Niederlande

BTW: NL8582.63.737B01
KvK: 70326215

Telefoon: 0049 32 211 12 2053 
Email: info@aquasense-wasserbetten.de

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Käufern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufern werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 
2) Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen.

(2) Mega Deal ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren im Bestellformular erklärt hat.

(3) Die auf dem Bildschirm dargestellten Farben können, von der tatsächlichen Farbe Ihrer Wassermatratze und / oder Sicherheitswanne, variieren. Dies ist lediglich eine Differenz in der Farbe, und nicht von der Qualität des Produkts.

§ 3 Warenverfügbarkeit, Lieferung 

1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab.
2) Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Käufer dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Käufers unverzüglich erstatten. 
3) Die Lieferadresse ist die Wohnung bzw. Niederlassung des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Adresse vereinbart. 4) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. 

§ 4 Lieferzeit 

1) Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der i.S.d. Abs. 1, Abs. 2 vereinbarten Lieferfrist nicht, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung des Anbieters zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Anbieter beginnt. Wenn der Anbieter diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten 
2) Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Anbieters verzögert, kann der Anbieter pauschal für jeden Monat, ggf. zeitanteilig, ein Lagergeld i.H.v. 0,5 % des Nettopreises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 
3) Ist am vereinbarten Liefertermin unter der vereinbarten Lieferadresse niemand anzutreffen oder ist die Ablieferung der Ware aus anderen, vom Käufer verschuldeten Gründen nicht möglich, hat der Käufer sämtliche damit verbundene Kosten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten für eine erneute Anlieferung und Lagerkosten i.S.d. Abs. 5. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus dem Vertragsverhältnis dessen Eigentum (Vorbehaltsware). Verpfändung und/oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. 

§ 6 Preise und Kosten 

1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 
2) Der Käufer trägt ebenfalls die Kosten der Aufstellung und der Montage des Wasserbetts Basicmodell für 2 Personen, wenn er diese Leistungen wünscht und vereinbart hat. 
3) Ergibt sich beim Aufstellen vor Ort, dass zusätzliche Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Aufstellung und Montage des Wasserbetts erforderlich sind, hat der Käufer die zusätzlichen Kosten zu tragen. 

§ 7 Zahlungsmodalitäten 

1) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Käufer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Anbieter behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. 
2) Der Käufer kann die Zahlung per Vorkasse und Nachnahme oder per Paypal, Kreditkarte, Giropay & Sofortüberweisung via Mollie vornehmen. 
3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 
4) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbsondere einer Mangelbeseitigung) steht. 
5) Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. 

§ 8 Gewährleistung 

1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den äußerungen des Anbieters erwarten konnten, hat, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Anbieter. 
2) Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch des Anbieters gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im übrigen unberührt. 

§ 9 Haftung 

1) Der Anbieter haftet in Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter haftet ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder soweit der Anbieter in § 14 eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. 
2) Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, so haftet der Anbieter auch für einen solchen Schaden. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Schadensersatzhaftung des Anbieters ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Absatz 1 gegeben ist 
3) Die Regelungen des Abs. 1 und Abs. 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 10, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 11. 
4) Der Anbieter haftet nicht für die Schäden, die beim Aufstellen des Wasserbettes durch das Verrücken anderer Möbelstücke des Käufers entstehen. Diese Handlungen erfolgen ausschließlich auf Wunsch und auf eigenes Risiko des Käufers. 
5) Weitergehende Haftungsansprüche gegen den Anbieter bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Käufer gegen den Anbieter erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach den vorstehenden Abs. 1 bis Abs. 3. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 
6) Ist ein Schaden entstanden, erfolgt die Ermittlung der Schadenshöhe durch einen vom Anbieter beauftragten Sachverständigen. Sollte der Käufer mit der festgestellten Schadenshöhe nicht einverstanden sein, steht es ihm frei, innerhalb einer Frist von 7 Tagen seit Erhalt des Sachverständigengutachtens einen eigenen Sachverständigen auf seine Kosten zu beauftragen. Beträgt die Differenz zwischen der von den Sachverständigen ermittelten Schadenshöhe nicht mehr als 10 %, wird der Mittelwert dieser Differenz als Maßstab genommen. Bei einer Differenz von mehr als 10 % ist von den Vertragspartnern zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch zu unternehmen. Scheitern dieser Bemühungen, steht es den Parteien frei, ein Gerichtsverfahren anzustrengen. 

§ 10 Haftung für Leistungsverzögerung 

1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. 
2) Vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen haftet der Anbieter gegenüber dem Käufer im übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Käufer infolge eines Lieferverzugs, den der Anbieter zu vertreten hat, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. 
3) Wenn der Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, welche der Anbieter zu vertreten hat, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist dem Anbieter zuzurechnen. 
4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf und wenn der Anbieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, haftet er ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
5) Weitergehende Haftungsansprüche aufgrund einer Lieferverzögerung gegen den Anbieter bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Käufer gegen den Anbieter erhoben Ansprüche. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 
6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

§ 11 Haftung für Unmöglichkeit 

1) Der Anbieter haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
2) Außerhalb der Fälle des Abs. 1 wird die Haftung des Anbieters wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 25 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
3) Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 
4) Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 

§ 13 Garantie 

1) Der Anbieter gewährt dem Käufer unter den nachfolgend geregelten Bedingungen eine Garantie zusätzlich zu den dem Käufer zustehenen gesetzlichen Ansprüchen wegen etwaiger Mängel. Der Käufer hat die Wahl, ob er diese ihm zustehenden gesetzlichen Ansprüche oder Rechte aus der Garantie geltend macht. 
2) Der Anbieter gewährt ausschließlich auf die Nähte der erworbenen Wassermatratze und auf die erworbenen Heizelemente eine 5-jährige Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler. Textilien (wie z.B. Bettdecken usw.) fallen nicht unter diese Garantie. 
3) Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die normale Nutzung des Wasserbetts nach fachgerechter Aufstellung entsprechend der Arbeitsanweisung. Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage, ungenügender Pflege oder natürlichem Verschleiß beruht. 
a) Die normale Nutzung beinhaltet: 
den Gebrauch innerhalb geschlossener Räume; 
die regelmäßige Anwendung des Konditionierer- und Vinylreinigers, nachgewiesen durch ein 5-jähriges, nicht unterbrochenes  Abonnement und die Verwendung von Pflegepaketen, deren Bezug durch Vorlage von Rechnungen nachzuweisen ist. 
b) Die normale Nutzung umfasst nicht: 
Beschädigungen durch extreme Wärme oder Kälte, Berührung mit Chemikalien, Alkohol, Kohlenwasserstoffen sowie mechanische Beschädigungen oder Schäden durch falsches Entleeren des Wasserkerns; 
nicht fachgerechte Installation der Wassermatratze und/oder des Wäremelements, z.B. Einbau in ein nicht den erforderlichen Maßen entsprechendes Bettgestell oder Abfüllung ohne Sicherheitsfutter; 
Benutzung der Matratze ohne dafür geeignete Betttextilien; 
Benutzung des Betts mit nicht vom Anbieter auf seine Matratzen abgestimmten Ergänzungs- oder Zubehörteilen wie Heizelementen, Thermostaten, Sicherheitsfutter, Bettumbauten, Bettleisten und Bodenplatten. 
4) Bei erwiesenen Material- oder Herstellungsfehlern deckt die Garantie die Reparatur oder den Austausch des defekten Teils. Der Anbieter entscheidet, ob repariert oder ausgetauscht wird. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung eines zum Original identischen Ersatzteils, solange die Funktion nicht beeinträchtigt wird. 

5) Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Feststellung schriftlich zusammen mit einem Nachweis des 5-jährigen, nicht unterbrochenen "Konditionierer" Abonnements, dem Kauf von Pflegepaketen und der Originalrechnung (in Kopie) anzeigt. Bei einer Beschädigung der Wassermatratze ist die betreffende Stelle mit einem wasserfesten Farbstift zu markieren. Die defekte Matratze oder das defekte Heizelement sind frachtfrei und transportversichert an die Niederlassung des Anbieters zu versenden. 
7) Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer gewährt. 
8) Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. 
9) Für den Käufer besteht die Möglichkeit, die 5-jährige Garantie auf die Wassermatratze durch Zuzahlung um weitere 5 Jahre zu erhöhen. Diese Zusatzgarantie kann nur zeitgleich mit einem Kaufvertrag über eine Wassermatratze abgeschlossen werden und gilt nur, wenn ihr Abschluss durch die Eintragung im Kaufvertrag nachgewiesen wird. Für diese Zusatzgarantie von insgesamt 10 Jahren gelten die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie für die 5-jährige Grundgarantie. Die Zahlung des Preises für die Zusatzgarantie wird fällig mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wassermatratze. Es gelten in Bezug auf die Zahlung die Regelungen zu § 7. 

§ 14 Schlussbestimmungen 

(1) Vertragssprache ist Deutsch
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.